Dienstag, 14. Juni 2016

Hamburgs Datenschutzbeauftragter verhängt erste Geldstrafen nach Safe Harbor

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, welcher für die Datenschutzbeauftragten der Länder eine führende Rolle beim Thema Safe Harbor und Privacy Shield einnimmt, hat nach der Überprüfung von 35 Unternehmen die ersten Geldstrafen ausgesprochen dafür, dass die Firmen ihren Datenschutz mit Bezug auf die USA immer noch unter Safe Harbor betreiben. Das Safe Harbor Programm zwischen der EU und den USA war vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden. Die Unternehmen hatten bis Februar dieses Jahres Zeit, ihren Datenschutz auf andere Programme wie z.B. die Verbindlichen Unternehmensrichtlinien (BCR) oder die EU Model Klauseln umzustellen.

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