Mittwoch, 22. Juni 2016

Keine Verantwortung des Arbeitgebers für illegales filesharing des Arbeitnehmers

Amtsgericht Charlottenburg 231 C 65/16


Wenn Arbeitnehmer über ihren betrieblichen Internetanschluss illegal Filesharing betreiben und Musik herunterladen, haftet der Arbeitgeber hierfür regelmäßig weder als Störer noch als Täter. Eine Störerhaftung scheidet zumindest bei erwachsenen Mitarbeitern aus, weil den Arbeitgeber insoweit weder anlasslose Belehrungs- noch Kontrollpflichten treffen. Eine Haftung des Arbeitgebers als Täter kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zum fraglichen Zeitpunkt auch mindestens ein namentlich benannter Mitarbeiter die Tat hätte begehen können.

Mittwoch, 15. Juni 2016

EU Verhaltenskodex gegen illegale online Hetze

EU-Kommission, PM IP/16/1937 v. 31.5.2016



Die EU-Kommission hat zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, der eine Reihe von Verpflichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von illegaler Online-Hetze (Hate Speech) in Europa enthält. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen zu einer nachhaltigen internen Hate-Speech-Policy, die nicht nur zur Prüfung und Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden führen, sondern auch zur Sperrung illegal genutzter Zugänge führen soll.

Dienstag, 14. Juni 2016

Hamburgs Datenschutzbeauftragter verhängt erste Geldstrafen nach Safe Harbor

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, welcher für die Datenschutzbeauftragten der Länder eine führende Rolle beim Thema Safe Harbor und Privacy Shield einnimmt, hat nach der Überprüfung von 35 Unternehmen die ersten Geldstrafen ausgesprochen dafür, dass die Firmen ihren Datenschutz mit Bezug auf die USA immer noch unter Safe Harbor betreiben. Das Safe Harbor Programm zwischen der EU und den USA war vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden. Die Unternehmen hatten bis Februar dieses Jahres Zeit, ihren Datenschutz auf andere Programme wie z.B. die Verbindlichen Unternehmensrichtlinien (BCR) oder die EU Model Klauseln umzustellen.