LG Hamburg 416 HK O 159 / 14
LG München 37 O 11637 / 14
Die im Internet frei erhältliche Werbeblocker-Software Adblock Plus der Firma Eyo GmbH ist zur Zeit Gegenstand von Gerichtsverfahren vor den Landgerichten in Hamburg, München und Köln. Kläger sind große Medienunternehmen wie RTL, ProSieben Sat1, Axel Springer, Zeit Online und Handelsblatt, welche die Software für rechtswidrig halten.
Als erste entschieden die Richter des Landgerichts in Hamburg, dass die Software keine willentliche wettbewerbswidrige Behinderung der Kläger darstellt. Der Nutzer der Software könnte in den Einstellungen des Programms frei wählen, ob und welche Werbung der Kläger mit der Software blockieren will.
Das Landgericht München ist der Argumentation der Hamburger Richter gefolgt und hat zudem festgestellt, dass weder eine Beteiligung an einer urheberrechtswidrigen Verwertungshandlung der Nutzer noch eine Kartellrechtsverletzung vorliegt. Der bloße Besuch der öffentlichen und kostenlosen Webseiten der Kläger durch die Nutzer unter Anwendung der Werbeblocker Software stellt keine rechtswidrige Verwertung der Urheberrechte der Webseitenbetreiber dar. Die Firma Eyo GmbH hat mit der Adblock Plus Software zur Zeit auch keine marktbeherrschende Stellung.