Montag, 26. September 2016

Betreiber kostenloser WiFi-Netze haften nicht für Verstösse der Nutzer

EuGH C-484 / 14


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines WiFi Netzwerkes, welches er der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellt, nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich ist. Es kann ihm jedoch aufgegeben werden, sein Netzwerk mit einem Passwort zu schützen, um die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist legal

EuGH C-310 / 15


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software keine unlautere Geschäftspraxis darstellt. Das Anbieten der miteinander verbundenen Produkte Computer und Software entspricht der Erwartungshaltung eines Teiles der Verbraucher und ist daher selbst nicht beruflich sorgfaltswidrig. Der Kunde erwartet hierbei auch keine getrennte Preisangabe, so dass das Fehlen der Ausweisung getrennter Preise nicht irreführend ist.

Linksetzung kann illegale Wiedergabe eines Werkes sein

EuGH C-160 / 15


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Setzen eines Links zu einem auf einer anderen Webseite abgebildeten Werk selbst eine illegale öffentliche Wiedergabe dieses Werks ist, wenn der Linksetzer wusste, dass das Werk auf der anderen Webseite unter Verletzung des Urheberrechts abgebildet war und er aus Gründen der Profiterzielung trotzdem den Link setzte.

Donnerstag, 1. September 2016

EU - US Privacy Shield in Kraft getreten

Nachdem die EU und die USA über die vergangenen Monate den Nachfolgevertrag zum  für ungültig erklärten Safe Harbour Abkommen über die Übermittlung von persönlichen Daten aus der EU in die USA geschlossen haben, das sogenannte EU - US Privacy Shield, ist dieses nunmehr auf beiden Seiten des Atlantiks in Kraft getreten. US Unternehmen können nunmehr unter dem Program eine Zertifizierung auf den EU Datenschutz in ihrem Land erhalten, welche ihnen auch in der EU erlaubt, persönliche Daten aus der EU nach USA zu transferieren. 

EU Kommission hält Apples Steuervorteile in Irland für illegal

In ihrer Pressemitteilung vom 30. August teilt die EU Kommission mit, dass sie nach eingehender Untersuchung die von der irischen Regierung der Firma Apple gewährten Steuervorteile für illegal unter EU Recht hält, allein schon weil diese Vorteile nur Apple und nicht allgemein jeder dort ansässigen Firma gewährt wurden. Irgendwelche Strafen der EU sind mit dieser Rechtsverletzung nicht verbunden. Aber die Firma Apple hat nun einen Betrag von 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen an die irische Regierung zurückzuzahlen.