Montag, 26. September 2016

Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist legal

EuGH C-310 / 15


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software keine unlautere Geschäftspraxis darstellt. Das Anbieten der miteinander verbundenen Produkte Computer und Software entspricht der Erwartungshaltung eines Teiles der Verbraucher und ist daher selbst nicht beruflich sorgfaltswidrig. Der Kunde erwartet hierbei auch keine getrennte Preisangabe, so dass das Fehlen der Ausweisung getrennter Preise nicht irreführend ist.

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