Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat wegen eines Verstoßes
gegen das Telemediengesetz und das Personalausweisgesetz eine Anordnung gegen die Facebook
Ireland Ltd. erlassen. Das Unternehmen wird darin verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines
Dienstes zuzulassen. Die Sperrung eines Nutzerkontos, die aufgrund der pseudonymen Nutzung
vorgenommen wurde, ist aufzuheben. Weiter wird angeordnet, dass Facebook die einseitige
Änderung des Kontos auf den wirklichen Namen des Nutzers zu unterlassen hat. Außerdem ist die
Forderung der Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen (Personalausweis oder Reisepass) zum
Identitätsnachweis durch Übersendung digitaler Kopien unzulässig.
Facebook ist mit seiner Niederlassung in
Hamburg wirtschaftlich in Deutschland tätig und unterfällt damit Deutschem Recht.
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