Mittwoch, 26. August 2015

BGH hält Apple Patent zur Touchscreen Entsprerrung für nichtig

BGH X ZR 110/13

Das Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens ist nichtig, da es nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht. Das Gericht befand, daß im Rahmen der Prüfung der Patentfähigkeit zwar zu berücksichtigen ist, dass die Erfindung insofern über den durch das Mobiltelefon Neonode N1 verkörperten Stand der Technik hinausgeht, als die Entsperrung dem Benutzer durch eine den Entsperrvorgang begleitende grafische Darstellung angezeigt wird. Eine solche benutzerfreundlichere Anzeige war dem Fachmann jedoch durch den Stand der Technik nahegelegt. Denn dort wird ein "virtueller Schalter" beschrieben, der durch eine Wischbewegung auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm mittels "Verschiebens" eines grafischen Objekts einen Schieberegler imitiert. Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit. 

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