Google hat den Abschlussbericht seines Beratergremiums
über das Recht auf Vergessen veröffentlicht. Der Kern des Berichts ist ein
Katalog von Kriterien, welche Google anwenden soll, wenn eine Person die
Löschung von Verknüpfungen vom Ergebnisindex der Google Suchmaschine verlangt.
Der Bericht enhält keine Anleitung, welche Reihenfolge und welcher Wert diesen
Kriterien bei der Prüfung zukommt. Die EU arbeitet zur Zeit an einer
Verordnung, um das Recht auf Vergessen zu addressieren.
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