Mittwoch, 18. Februar 2015

Wert von illegal im Internet angebotenen Musikstücken (file sharing)

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. 11U 115 / 13



Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zu entscheiden, welchen Wert der Schadensersatzanspruch des Klägers wegen illegalem Zurverfügungstellen eines Datenprograms im Internet hat. Bei dem Program handelte es sich um ein Musikstück in den Hitparaden, welches illegal zum herunterladen an eine unbestimmte Zahl von Menschen im Internet angeboten worden war (file sharing).

Da es keine Tarife für illegal zum Herunterladen angebotene Datenprograme gibt, ging das Gericht davon aus, welchen Preis der Schädiger dem Rechteinhaber für legales Anbieten des Musikstücks zum Herunterladen im Internet hätte zahlen müssen. Es befand, dass der Betrag von 200,- Euro für den Erhalt einer Lizenz zum Anbieten des Songs im Internet zum Herunterladen marktüblich war.

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