Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg hat Ende September 2014 eine Verfügung gegen die US Firma Google Inc. erlassen, Verletzungen des Telemedien
– und Datenschutzgesetzes, welche durch das illegale Erheben und Verbinden von
Nutzerdaten erfolgten, zu beheben.
Der Datenschutzbeauftragte führt an, dass es für
Google derzeit möglich ist, bedeutsame und fast umfängliche Datensammlungen
über Nutzer zu erstellen durch die Verbindung von erhobenen Daten aus
verschiedenen von Google direkt oder indirekt angebotenen Diensten, wie zum
Beispiel
- das Erstellen von Reiseprofilen durch das Auswerten
von Standortdaten;
- das ermitteln von spezifischen Interessen und Vorlieben
durch das Auswerten der
Suchmaschinennutzung;
- das Feststellen des sozialen und finanziellen
Status des Nutzers, seines Aufenthaltsortes
und vieler anderer Gewohnheiten
durch das Analysieren der erhobenen Daten;
- das Schlussfolgern von Informationen wie
Freundschaften, sexuelle Orientierung und
Beziehungsstatus.
Google wird angewiesen, die notwendigen technischen
und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, um zu garantieren, dass seine
Nutzer entscheiden können, in welchem Masse ihre Daten für Profilerstellungen
genutzt werden. Dieser Schritt erfolgte in Absprache mit verschiedenen anderen
EU Mitgliedsländern, welche vergleichbare Massnahmen gegen Google Inc. unter
ihrem lokalen Recht ergreifen.
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