Donnerstag, 19. Februar 2015

Verfügung gegen Google wegen illegalen Erhebens von persönlichen Daten


Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg hat Ende September 2014 eine Verfügung gegen die US Firma Google Inc. erlassen, Verletzungen des Telemedien – und Datenschutzgesetzes, welche durch das illegale Erheben und Verbinden von Nutzerdaten erfolgten, zu beheben.

Der Datenschutzbeauftragte führt an, dass es für Google derzeit möglich ist, bedeutsame und fast umfängliche Datensammlungen über Nutzer zu erstellen durch die Verbindung von erhobenen Daten aus verschiedenen von Google direkt oder indirekt angebotenen Diensten, wie zum Beispiel
- das Erstellen von Reiseprofilen durch das Auswerten von Standortdaten;
- das ermitteln von spezifischen Interessen und Vorlieben durch das Auswerten der 
  Suchmaschinennutzung;
- das Feststellen des sozialen und finanziellen Status des Nutzers, seines Aufenthaltsortes
  und vieler anderer Gewohnheiten durch das Analysieren der erhobenen Daten;
- das Schlussfolgern von Informationen wie Freundschaften, sexuelle Orientierung und 
  Beziehungsstatus.


Google wird angewiesen, die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, um zu garantieren, dass seine Nutzer entscheiden können, in welchem Masse ihre Daten für Profilerstellungen genutzt werden. Dieser Schritt erfolgte in Absprache mit verschiedenen anderen EU Mitgliedsländern, welche vergleichbare Massnahmen gegen Google Inc. unter ihrem lokalen Recht ergreifen.

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