Europäischer Gerichtshof C – 117 / 13
Der Europäische
Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine Universitätsbibliothek berechtigt war,
ein Buch in digitaler Form über speziell dafür eingerichtete technische Geräte
zum Lesen bereitszustellen und Lesern zu erlauben Ausdrucke des Buches zu
machen und es auf einen privaten USB Speicher zu übertragen.
Das Gericht befand, dass
es im Rahmen der EU Richtlinie über Urheberrecht in der
Informationsgesellschaft (2001 / 29 / EC) einer Bibliothek zu erlauben ist,
Bücher in digitaler Form seinen Lesern zu Zwecken von Lehre und Forschung
zugänglich zu machen. Ohne ein solches Recht könnten Bibliotheken ihren Zweck
in der Informationsgesellschaft nicht erfüllen.
Jedoch ist das Erlauben
des Ausdruckens des Buches oder Speicherns auf einem USB Gerät nicht notwendig
zur Erfüllung des Zwecks der Lehre und Forschung. Ein solches Zugänglichmachen
des Werkes ist daher nur vom Recht gedeckt, wenn der Leser den Inhaber der
Rechte am Werk entsprechend bezahlt bzw. nationales Recht einen Ausgleich vorsieht.
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