Donnerstag, 19. Februar 2015

Bibliotheken und digitales Urheberecht

Europäischer Gerichtshof C – 117 / 13


Der Europäische Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob eine Universitätsbibliothek berechtigt war, ein Buch in digitaler Form über speziell dafür eingerichtete technische Geräte zum Lesen bereitszustellen und Lesern zu erlauben Ausdrucke des Buches zu machen und es auf einen privaten USB Speicher zu übertragen.

Das Gericht befand, dass es im Rahmen der EU Richtlinie über Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (2001 / 29 / EC) einer Bibliothek zu erlauben ist, Bücher in digitaler Form seinen Lesern zu Zwecken von Lehre und Forschung zugänglich zu machen. Ohne ein solches Recht könnten Bibliotheken ihren Zweck in der Informationsgesellschaft nicht erfüllen.

Jedoch ist das Erlauben des Ausdruckens des Buches oder Speicherns auf einem USB Gerät nicht notwendig zur Erfüllung des Zwecks der Lehre und Forschung. Ein solches Zugänglichmachen des Werkes ist daher nur vom Recht gedeckt, wenn der Leser den Inhaber der Rechte am Werk entsprechend bezahlt bzw. nationales Recht einen Ausgleich vorsieht.

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