Europäischer Gerichtshof C – 360 / 13
Der Gerichtshof
der Europäischen Union hat entschieden, dass die Kopien von Internetseiten,
welche auf dem Bildschirm und im Speicher des Computers eines Endbenutzers beim
Surfen des Internets entstehen, nur kurzzeitig und integraler Bestandteil eines
technischen Prozesses im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 der EU Direktive
2001/29/EC sind. Das Schaffen dieser Kopien bedarf daher nicht der Zustimmung
des Inhabers des Urheberrechts an der relevanten Webseite.
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