Mittwoch, 18. Februar 2015

Internet-Surfen und Urheberrecht

Europäischer Gerichtshof C – 360 / 13



Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Kopien von Internetseiten, welche auf dem Bildschirm und im Speicher des Computers eines Endbenutzers beim Surfen des Internets entstehen, nur kurzzeitig und integraler Bestandteil eines technischen Prozesses im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 der EU Direktive 2001/29/EC sind. Das Schaffen dieser Kopien bedarf daher nicht der Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts an der relevanten Webseite.

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