Gericht der Europäischen Union T – 286 / 09
Das Gericht der
Europäischen Union hat die von der Europäischen Kommission gegen den amerikanischen
Chip Hersteller Intel verhängte Strafe von 1.06 Mrd. Euro bestätigt.
Das Gericht
befand, dass der Chip Hersteller einen Marktanteil von über 70% für
Computerchips hatte. Das Unternehmen gewährte den Computer Herstellern Dell,
Lenovo, HP und NEC Preisnachlässe unter der Bedingung, fast ausschliesslich x86
Prozessoren von Intel zu kaufen. Es erbrachte auch Zahlungen an die Firma
Media-Saturn unter der Bedingung, dass diese nur Computer anbot, welche Intels
x86 Chip nutzten. Ausserdem machte Intel Zahlungen an die Hersteller HP, Acer
und Lenovo, wenn diese Computer mit AMD Chips später, begrenzt oder überhaupt
nicht vermarkteten.
Die Richter
stellten fest, dass bei der Marktmacht von Intel bereits das Gewähren von
exklusiven Rabatten an bestimmte Hersteller eine Verletzung des Wettbewerbrechts
darstellen konnte. Die Europäische Kommission brauchte daher einen
tatsächlichen Schadenseintritt durch das Verhalten von Intel nicht weiter zu
beweisen. Die Zahlungen an Einzelhändler und Hersteller zur Gewährung von
Exklusivität der Intel Produkte stellten eine vergleichbare
Wettbewerbsverletzung dar, welche in der Vertriebskette nur in einem etwas
späteren Schritt erfolgte.
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