Mittwoch, 18. Februar 2015

EU Gericht bestätigt 1,06 Mrd. Strafe gegen Intel

Gericht der Europäischen Union T – 286 / 09


Das Gericht der Europäischen Union hat die von der Europäischen Kommission gegen den amerikanischen Chip Hersteller Intel verhängte Strafe von 1.06 Mrd. Euro bestätigt.

Das Gericht befand, dass der Chip Hersteller einen Marktanteil von über 70% für Computerchips hatte. Das Unternehmen gewährte den Computer Herstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Preisnachlässe unter der Bedingung, fast ausschliesslich x86 Prozessoren von Intel zu kaufen. Es erbrachte auch Zahlungen an die Firma Media-Saturn unter der Bedingung, dass diese nur Computer anbot, welche Intels x86 Chip nutzten. Ausserdem machte Intel Zahlungen an die Hersteller HP, Acer und Lenovo, wenn diese Computer mit AMD Chips später, begrenzt oder überhaupt nicht vermarkteten.


Die Richter stellten fest, dass bei der Marktmacht von Intel bereits das Gewähren von exklusiven Rabatten an bestimmte Hersteller eine Verletzung des Wettbewerbrechts darstellen konnte. Die Europäische Kommission brauchte daher einen tatsächlichen Schadenseintritt durch das Verhalten von Intel nicht weiter zu beweisen. Die Zahlungen an Einzelhändler und Hersteller zur Gewährung von Exklusivität der Intel Produkte stellten eine vergleichbare Wettbewerbsverletzung dar, welche in der Vertriebskette nur in einem etwas späteren Schritt erfolgte.

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