Mittwoch, 7. März 2018

Persönliche Daten deutscher Whatsapp-Nutzer vorerst vor Facebook geschützt

OVG Hamburg 5 Bs 93/17



Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat entschieden, dass die Facebook Ireland Ltd. die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf. Es bestätigt damit die vorausgegangene Entscheidung des VG Hamburg, welches einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit abgelehnt hatteDenn die seit August 2016 abgeforderte Zustimmung der WhatsApp-Nutzer zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspricht voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften. Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz führt infolgedessen zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und damit der Rechtmässigkeit der Untersagungsverfügung.