EuGH C - 227 7 14 P
Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU Kommission im Jahr 2010 gegen LG Display verhängte Strafe von 210 Millionen Euro wegen Bildung eines Preiskartells bei LCD Bildschirmen in den Jahren 2001 bis 2006 bestätigt.
In diesem Verfahren hatte sich das Gericht insbesondere mit der Frage zu beschäftigen, ob LG Display, welches ein Tochterunternehmen von LG Electronics und Philips war, Bestandteil eines vertikal integrierten Unternehmens war und dementsprechend seine Verkäufe mit fixiertem Preis an die Mutterunternehmen lediglich interne Transaktionen innerhalb der Unternehmesgruppe darstellten.
Das Gericht entschied, dass LG Display kein vertikal integriertes Unternehmen mit LG Electronics und Philips bildete, da die verschiedenen Stufen der Produktion und des Vertriebs nicht vereint waren. Der Vertrieb von LCD Bildschirmen zum fixierten Preis an die Mutterunternehmen stellte daher Transaktionen mit Externen dar, auf die das Kartellrecht Anwendung findet.