EuGH C-484 / 14
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines WiFi Netzwerkes, welches er der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellt, nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich ist. Es kann ihm jedoch aufgegeben werden, sein Netzwerk mit einem Passwort zu schützen, um die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
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