Mittwoch, 18. März 2015

Halten des Mobiltelefons bei Fahrt für alle Funktionen rechtswidrig

Oberlandesgericht Hamm  1 RBs 232 / 14


Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine illegale Benutzung eines Mobiltelefons während des Führens eines Kfz gemäss § 23 StVO  nicht nur dann vorliegt, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemässen Verwendung von Bedienfunktionen, worunter auch die Nutzung als Navigationshilfe bzw. zur Internetabfrage fällt.

§ 23 StVO soll vor allem gewährleisten, dass der Fahrzeugführer auch dann, wenn er ein Mobiltelefon benutzt, beide Hände frei hat, um die "Fahraufgabe" zu bewältigen. Dementsprechend fällt auch der Einsatz des Mobiltelefons für Abfragen über das Internet unter den Paragraphen.  



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