Donnerstag, 24. September 2015

BayLDA verhängt Bußgeld in Asset-deal

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängt, die personenbezogene Daten im Wege eines Asset-Deals veräußert haben. Die nach Ansicht des BayLDA erforderlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung lagen nicht vor: Bei Asset-Deals sei ein Verkauf – sofern personenbezogene Daten hiervon betroffen sind – nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich oder es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, ein Opt-out geltend zu machen. Anders als bei einem Share-Deal handele es sich bei einem Asset-Deal um eine datenschutzrechtliche „Übermittlung“ personenbezogener Daten von dem Verkäufer an den Käufer. Dies bedürfe einer Rechtfertigung, die gerade nicht in der Durchführung des Asset Deal-Vertrags selbst liegt.

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