Dienstag, 6. Oktober 2015

EuGH erklärt Safe-Harbour Abkommen für ungültig

EuGH  C - 362 / 14


Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat das Safe Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt.

Nach dem Urteil des EuGH sind nationale Datenschutzbehörden befugt und verpflichtet, jede Übermittlung personenbezogener Daten in die USA selbst zu prüfen.Die EU Kommission habe keine Kompetenz, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden zu beschränken.Nach dem Urteil des EuGH enthalten die Safe Harbor-Regelungen keine Beschränkungen der Rechte der US-Behörden.Die Safe Harbor-Regelungen verhindern daher nich Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen. Außerdem gibt es für die Betroffenen keine wirksamen Rechtsschutzmöglichkeiten.

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