Montag, 4. Januar 2016

Googles Gmail ist Telekommunikationsdienstleistung

VG Köln 21 K 450 / 15


Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der email Dienst Gmail der Firma Google eine Telekommunikationsdienstleistung gemäß des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist mit der Folge, dass sich Google als Telekommunikationsdienstleister formell registrieren lassen muß mit entsprechenden Rechtspflichten. Das Gericht folgte nicht Googles Argumentation, dass es im Schwerpunkt keine Signale überträgt oder vermittelt. Es genüge die Vermittlung via OTT (over-the-top services) im offenen Internet.

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