Dienstag, 12. Januar 2016

Neue Informationspflicht für Online-Händler im Verbrauchergeschäft

EU Verordnung 524 / 13


Mit der zum  09.01.2016 in Kraft tretenden Verordnung (EU) Nr. 524/13 über Einrichtung der Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. Online-Streitbeilegungs-Plattform) werden erneut zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler geregelt.  Für Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen online vertreiben, ist vor allem die Pflicht von Bedeutung, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform zu informieren, wenn sie Onlinekaufverträge oder Onlinedienstverträge für Verbraucher anbieten.

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