Mittwoch, 6. Januar 2016

No-Reply emails mit unzulässiger Werbung

BGH VI ZR 134 / 15


Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, daß "No-Reply"-Bestätigungsmails mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen können. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Zusendung der E-Mail gegen den erklärten Willen des Verbrauchers geschieht.
Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen den Empfang der email Anfrage eines Verbrauchers mit einer Bestätigungsemail beantwortet. Diese email enthielt an ihrem Ende Werbung für den Erwerb einer Handy Applikation für Wettervorhersagen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen