BGH VI ZR 134 / 15
Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, daß "No-Reply"-Bestätigungsmails mit werblichem
Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen können.
Das gelte jedenfalls dann, wenn die Zusendung der E-Mail gegen den erklärten
Willen des Verbrauchers geschieht.
Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen den Empfang der email Anfrage eines Verbrauchers mit einer Bestätigungsemail beantwortet. Diese email enthielt an ihrem Ende Werbung für den Erwerb einer Handy Applikation für Wettervorhersagen.
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